Hundesteuer - Abmeldung -
Der Hund ist innerhalb von zwei Wochen, nachdem er veräußert oder sonst abgeschafft wurde, abhandengekommen oder eingegangen oder aus der Stadt Eschweiler weg gezogen ist, abzumelden.
Die Abmeldung kann durch persönliche Vorsprache in der Abteilung Steuern und Abgaben oder im Bürgerbüro erfolgen. Ferner kann die Abmeldung des Hundes unten auf dieser Seite online beantragt werden.
Der Abmeldung ist ein geeigneter Nachweis (z.B. Kauf- oder Abgabevertrag, Bescheinigung des Tierarztes o.ä.) sowie die Hundesteuermarke beizufügen.
Zuständigkeiten:
Hundehalter A-K: Frau Foerster
Hundehalter L-Z: Frau Gronen
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