Eingliederungshilfe
Wer körperlich, geistig oder seelisch auf Dauer wesentlich behindert ist oder wem eine solche Behinderung droht, hat Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe, soweit die Hilfe nicht von einem vorrangig verpflichteten Leistungsträger - wie Krankenkasse, Rentenversicherung oder Arbeitsverwaltung - gewährt wird.
Ziel ist es, Behinderten ein weitgehend selbständiges Leben zu ermöglichen.
Als Eingliederungshilfe können u.a. in Betracht kommen: orthopädische und andere Hilfsmittel (z.B. Prothesen, orthopädische Schuhe, Hörgeräte, Krankenstühle), Kuren, heilpädagogische Maßnahmen, teilstationäre Hilfen, Behindertenfahrdienst, Frühförderung, Hilfe bei Beschaffung und Erhalt einer behindertengerechten Wohnung.
Über weitere Formen der Eingliederungshilfe geben die Mitarbeiter der Abteilung für allgemeine Sozialhilfe Auskunft.
Downloads
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Ansprechpartner
Frau Edith Mühldorf: Tel.: 02403 71-727
Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen sollten in einem persönlichen Gespräch mit den Mitarbeitern erfragt werden.