Wohnberechtigungsschein
Erhält ein Mietinteressent aufgrund seines Einkommens keinen Wohnberechtigungsschein, besteht die Möglichkeit, eine Freistellung von den Bezugsbindungen zu erteilen. Diese Freistellung wird jedoch mit der Auflage verbunden, dass eine Ausgleichszahlung zu leisten ist. Außerdem ist eine Freistellung erforderlich, wenn zwar die Einkommensbegrenzung eingehalten, jedoch die Wohnungsgröße überschritten wird.
Folgende Einkommensgrenzen sind maßgebend:
Haushaltsgröße Einkommensgrenze Wohnungsgröße
1 Person 19.350 € 50 qm
2 Personen 23.310 € 2 Wohnräume oder 65 qm
3 Personen 28.670 € 3 Wohnräume oder 80 qm
4 Personen 34.030 € 4 Wohnräume oder 95 qm
5 Personen 39.390 € 5 Wohnräume oder 110 qm
6 Personen 44.750 € 6 Wohnräume oder 125 qm
7 Personen 50.110 € 7 Wohnräume oder 140 qm
jede weitere Person + 5.360 € + 1 Wohnraum oder + 15 qm
Für jedes im Haushalt lebende Kind erhöht sich die Einkommensgrenze jährlich um 700 € (Kinderkomponente).
Beantragung, Verfahren
Bei der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Sobald alle erforderlichen Unterlagen (siehe unten) eingereicht und die Einkommensvoraussetzungen erfüllt sind, wird die entsprechende Bescheinigung ausgestellt.
Die Gebühr für den Wohnberechtigungsschein beträgt 10,00 €.
Die jeweiligen Freistellungen sind vom Verfügungsberechtigten (Vermieter, Verwalter) zu beantragen. Die Gebühr für die entsprechenden Freistellungen beträgt 30,00 € bzw. 20,00 €.
benötigte Unterlagen
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen
- Einkommensnachweise je Person im Haushalt (Gehalt, Renten, Unterhalt, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, BaföG u.ä.)
- ggf. Schwerbehindertenausweis (ggf. Nachweis über Pflegebedürftigkeit)
- ggf. Schul-/Studienbescheinigung
- ggf. Mutterpass
- ggf. Steuerbescheid (bei erhöhten Werbungskosten)
- ggf. Nachweis des Aufenthaltsstatus
- ggf. Nachweis über Pflegebedürftigkeit
- Datenschutzerklärung
- Einkommenserklärung Arbeitgeber/Krankenkasse
- Antrag Wohnberechtigungsschein
Bei derAntragstellung sind je nach Personenkreis individuelle Unterlagen vorzulegen:
Arbeitnehmer:
Vom Arbeitgeber ausgefüllte Einkommenserklärung der letzten 12 Monate
Evtl. bei erhöhten Werbungskosten Steuerbescheid
Evtl. Nachweis des Aufenthaltsstatus
Rentner:
Aktueller Rentenbescheid
Evtl. Schwerbehindertenausweis
Evtl. Nachweis über Pflegebedürftigkeit
Personen, die Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss erhalten:
Nachweis der letzten 3 Monate bzw. Unterhaltsvorschuss-Bescheid
Personen, die Unterhalt leisten:
Nachweis der letzten 3 Monate
Kranke Personen:
Von der Krankenkasse ausgefüllte Erklärung über den Bezug von Krankengeld
Personen, die Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, BaföG, Grundsicherung, Elterngeld, Wohngeld u. ä. erhalten:
Entsprechender aktueller Leistungsbescheid
Schwerbehinderte:
Aktueller Schwerbehindertenausweis
Evtl. Nachweis über Pflegebedürftigkeit
Familien mit Schülern ab dem 16. Lebensjahr sowie Studierende:
Schulbescheinigung bzw. Studienbescheinigung
Schwangere:
Mutterpass
Downloads
In diesem Bereich sind keine Downloads hinterlegt.
Ansprechpartner
Herr Ayhan Özer: Tel.: 02403 71-510