Wohnberechtigungsschein
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) berechtigt Personen mit geringem verfügbaren Einkommen (Personenkreis) dazu, eine sozial geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen. Rechtsgrundlage ist § 18 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).
Der Wohnberechtigungsschein ist ab Erteilung während der Suche einer Wohnung ein Jahr lang gültig.
Das Einkommen wird anhand der letzten zwölf aktuellen Lohn- und Gehaltsabrechnungen bzw. mit einer Einkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau, des Rentenbescheides bzw. anhand der entsprechenden Leistungsbescheide wie Jobcenter, Grundsicherung etc. nachgewiesen.
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Ansprechpartner
Frau Maike Bilke: Tel.: 02403 71-510
Gebühren
Die Gebühr für den Wohnberechtigungsschein beträgt 10,00 €.
Die jeweiligen Freistellungen sind vom Verfügungsberechtigten (Vermieter, Verwalter) zu beantragen. Die Gebühr für die entsprechenden Freistellungen beträgt 30,00 € bzw. 20,00 €.
Unterlagen
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen
- Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über die Wohnberechtigung
- Datenschutzhinweise
- Einkommenserklärung
- ggf. Schwerbehindertenausweis (ggf. Nachweis über Pflegebedürftigkeit)
- ggf. Schul-/Studienbescheinigung
- ggf. Mutterpass
- ggf. Steuerbescheid (bei erhöhten Werbungskosten)
- ggf. Nachweis des Aufenthaltsstatus
- ggf. Nachweis über Pflegebedürftigkeit
Die Einkommenserklärung muss für jede Haushaltsperson vorgelegt werden.
Bei derAntragstellung sind je nach Personenkreis individuelle Unterlagen vorzulegen:
Arbeitnehmer:
Einmommensnachweise der letzten 12 Monate
Evtl. bei erhöhten Werbungskosten Steuerbescheid
Evtl. Nachweis des Aufenthaltsstatus
Rentner:
Aktueller Rentenbescheid
Personen, die Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss erhalten:
Nachweis der letzten 3 Monate bzw. Unterhaltsvorschuss-Bescheid
Personen, die Unterhalt leisten:
Nachweis der letzten 3 Monate
Arbeitsunfähige Personen:
Von der Krankenkasse ausgefüllte Erklärung über den Bezug von Krankengeld
Personen, die Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, BaföG, Grundsicherung, Elterngeld, Wohngeld u. ä. erhalten:
Entsprechender aktueller Leistungsbescheid
Schwerbehinderte:
Aktueller Schwerbehindertenausweis
Familien mit Schülern ab dem 16. Lebensjahr sowie Studierende:
Schulbescheinigung bzw. Studienbescheinigung
Schwangere:
Mutterpass