Denkmalschutzgesetz, Erlaubnisverfahren nach § 9
Eine Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz ist zu beantragen für:
- jede Veränderung an oder in einem Denkmal einschließlich der Änderung der Nutzung,
- jede Veränderung in der Umgebung eines Denkmals,
- die Beseitigung eines Denkmals.
Beantragung, Verfahren
Der Antrag auf Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz ist bei der Unteren Denkmalbehörde einzureichen. Die Untere Denkmalbehörde entscheidet über den Antrag im Benehmen mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege/Bodendenkmalpflege im Rheinland.
benötigte Unterlagen
Für die Antragstellung ist das entsprechende Formular zu verwenden. Das Formular steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Zum Ansehen und Ausdrucken muss auf Ihrem Rechner das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader installiert sein.
Falls es für das Verständnis des Antrags notwendig ist, sind dem Antrag Pläne oder andere erläuternde Unterlagen beizufügen.
Downloads
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