Denkmalbehörde, Verwaltungsverfahren
Von der Denkmalbehörde der Stadt Eschweiler werden sämtliche Verwaltungsverfahren im Bereich von Denkmalschutz und Denkmalpflege bearbeitet. Dazu gehören zum Beispiel:
- Eintragungen in die Denkmalliste der Stadt Eschweiler gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz,
- Erlaubnisverfahren nach § 9 Denkmalschutzgesetz,
- Steuerbescheinigungen gemäß § 40 Denkmalschutzgesetz,
- Verleihung von Denkmalplaketten.
Beantragung, Verfahren
Angaben zur Antragstellung und Antragsformulare für die o.a. Verwaltungsverfahren finden Sie auf den entsprechenden Internetseiten der Stadt Eschweiler. Falls Sie darüber hinaus Fragen zu den Verwaltungsverfahren im Bereich von Denkmalschutz und Denkmalpflege haben, können Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen der Denkmalbehörde wenden.
benötigte Unterlagen
Angaben zu den benötigten Unterlagen für die o.a. Verwaltungsverfahren finden Sie auf den entsprechenden Internetseiten der Stadt Eschweiler.
Downloads
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