Fundbüro
Ergänzende Bestimmungen über das Fundsachen-Recht enthält das Bürgerliche Gesetzbuch in den Paragrafen 965 - 972.
Nach Ablauf der vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist werden die Finder schriftlich benachrichtigt. Wenn keine Fundrechte geltend gemacht werden bzw. darauf verzichtet wird, kommen die Fundsachen zur Versteigerung. Die Termine werden in den Tageszeitungen bekannt gegeben.
Beantragung, Verfahren
Bei Eigentumsübergang an den Finder wird eine Fund- bzw. Verwahrgebühr erhoben, die sich nach dem Wert der gefundenen Sache richtet.
benötigte Unterlagen
Finder:
Die Personalien des Finders, genaue Fundstelle und nähere Umstände des Fundes werden in Form einer Fundanzeige notiert.
Verlierer oder Eigentümer:
Der berechtigte Verlierer oder Eigentümer sollte sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Bevollmächtigte legen eine Vollmacht des Berechtigten vor. Hilfreich sind Angaben über evtl. vorhandene besondere Kennzeichen an der verlorenen Sache, Fotos oder Rechnungen usw.
Downloads
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Ansprechpartner
Herr Jens Bauerdick: Tel.: 02403 71-250
Frau Christina Jänsch: Tel.: 02403 71-463
Frau Manuela Jansen: Tel.: 02403 71-625
Frau Susanne Lamka: Leitung der Fachdienststelle Tel.: 02403 71-251
Herr Michael Protz: Tel.: 02403 71-624
Frau Beate Rinner: Tel.: 02403 71-478
Frau Andrea Schneiders: Tel.: 02403 71-621