Fischereischeine
Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines ist grundsätzlich der Nachweis über eine bestandene Fischerprüfung.
Beantragung, Verfahren
Die Kosten betragen für einen
- Jahresfischereischein: 16,00 €
- Fünf-Jahresfischereischein: 48,00 €
- Jugendfischereischein: 8,00 €
benötigte Unterlagen
Bei der erstmaliger Erteilung eines Fischereischeins:
- Antrag
- Prüfungszeugnis (entfällt beim Jugendfischereischein)
- 1 Lichtbild
Bei der Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Fischereischeins:
- Antrag
- bisheriger Fischereischein
- (evtl. 1 Lichtbild)
Die jeweiligen Antragsvordrucke stehen Ihnen als pdf-Dateien zum Download zur Verfügung. Zum Öffnen und Ausdrucken muss auf Ihrem Rechner das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader installiert sein.
Downloads
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Ansprechpartner
Herr Jens Bauerdick: Tel.: 02403 71-250
Frau Christina Jänsch: Tel.: 02403 71-463
Frau Manuela Jansen: Tel.: 02403 71-625
Frau Susanne Lamka: Leitung der Fachdienststelle Tel.: 02403 71-251
Herr Michael Protz: Tel.: 02403 71-624
Frau Beate Rinner: Tel.: 02403 71-478
Frau Andrea Schneiders: Tel.: 02403 71-621