Vergnügungssteuer für Spielklubs, Spielkasinos und ähnliche Einrichtungen
Besteuert wird das in der Gemeinde veranstaltete Ausspielen von Geld oder Gegenständen in Spielklubs, Spielkasinos u.ä. Einrichtungen. Die Steuer beträgt 13 % des Spielumsatzes = Gesamtsumme der eingesetzten Spielbeträge.
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Ansprechpartner
Frau Danuta Marek: Tel.: 02403 71-237