Bargeldlose und zweckgebundene Mittagsverpflegung
Zur Gewährleistung einer bargeldlosen und zweckgebundenen Essensteilnahme an der Schulverpflegung wird die GeldKarte lediglich als Identifikationsmedium genutzt. Das bedeutet, dass für die Mittagsverpflegung kein Geld auf die GeldKarte geladen werden muss.
Beim geplanten Abrechnungsverfahren überweisen die Eltern per Dauerauftrag oder Einzelüberweisung einen selbst bestimmten Betrag je Monat, unter Angabe einer Buchungsnummer, auf ein Konto der Sparkasse Eschweiler. Die Kontonummer sowie die Zugangsdaten werden den Eltern bei der Registrierung mitgeteilt.
Die Registrierung für das System erfolgt bei den unten genannten Mitarbeiter/innen.
Link:
zum Bestell- und Abrechnungssystem
Nähere Erläuterungen:
Anleitung zur Nutzung des Bestell- und Abrechnungssystems
Benutzung des Überweisungsträgers
Weitere Informationen
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Ansprechpartner
Unterlagen
gültige GeldKarte für ein Taschengeldkonto
gültiger Personalausweis