Eingliederungshilfe (Jugendhilfe)
Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe. Diese Eingliederungshilfe umfasst sowohl den stationären als auch den teilstationären Bereich.
Kinder oder Jugendliche, die geistig und/oder körperlich behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, wenden sich bitte ans Sozialamt.
Kinder oder Jugendliche, die geistig und/oder körperlich behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, wenden sich bitte ans Sozialamt.
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