Zahlung der Besoldung und des Entgelts
Als Besoldung werden die Amtsbezüge der verbeamteten Beschäftigten bezeichnet. Die Besoldung für das Land NRW ist geregelt im Landesbesoldungsgesetz NW (LBesG NW). Tariflich Beschäftigte beziehen Entgelt nach den Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Für weitergehende Fragen hierzu stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Abteilung Personalwesen gerne zur Verfügung.
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Ansprechpartner
Frau Diellza Alidemi: Tel.: 02403 71-217
Frau Annika Dohmen: Tel.: 02403 71-671
Frau Martina Quilitz: Tel.: 02403 71-643
Frau Janina Reinke: Tel.: 02403 71-218