Vorkaufsrecht (Prüfung, Negativattest, Ausübung)
Unter bestimmten Voraussetzungen steht der Gemeinde beim Kauf von Grundstücken ein Vorkaufsrecht gem. §§ 24 ff Baugesetzbuch (BauGB) zu. Hierzu prüft die Stadt Eschweiler die von den beurkundenden Notaren vorgelegten Kaufverträge/Veräußerungsanzeigen und stellt im Anschluss hieran in den meisten Fällen ein Negativattest aus. In wenigen Ausnahmefällen wird das Vorkaufsrecht ausgeübt bzw. durch einen freiwilligen Erwerb abgewendet.
Beantragung, Verfahren
schriftlich, in der Regel durch Notar nach Abschluss des Kaufvertrages
benötigte Unterlagen
Grundstücksangaben (Gemarkung, Flur, Flurstück)
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Kontakt
Zuständige Einrichtung:
Ansprechpartner
Frau Christa Tillmann: Tel.: 02403 71-367