Haushaltssatzung 2018
Haushalt 2018
Die Haushaltssatzung ist die Rechtsgrundlage der Gemeinde für ihre Haushaltswirtschaft in Form einer Ortssatzung. Sie ist für jedes Haushaltsjahr neu zu erlassen. Dabei ist das Haushaltsjahr grundsätzlich das Kalenderjahr.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2018 wurde am 21.09.2017 zur Beratung und abschließenden Entscheidung eingebracht. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung erfolgte in der Stadtratssitzung am 13.12.2017.
Der nunmehr aufgestellte Haushalt 2018 weist in der Ergebnis- und Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2018 und im gesamten Finanzplanungszeitraum Jahresüberschüsse aus. Somit ist einerseits der Haushaltsausgleich erreicht und anderseits gewährleistet, dass der städtische Haushalt auch in Zukunft dauerhaft ausgeglichen ist.
Somit verlässt die Stadt Eschweiler mit Beginn des Haushaltsjahres 2018 das ihr seit dem Jahr 2010 auferlegte Haushaltssicherungskonzept (HSK) und führt die städtische Haushaltswirtschaft wieder ohne die Auflagen und Einschränkungen eines HSK.
Dies wurde der Stadt jetzt mit Schreiben der Kommunalaufsicht bei der Städteregion Aachen vom 25. Januar 2018 bestätigt. Die Stadt Eschweiler hat die Konsolidierungsziele des bisherigen Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2010 bis 2017 erreicht und ist sowohl in diesem Jahr, als auch perspektivisch in der Lage, ausgeglichene Haushalte darzustellen, so dass sie nicht mehr verpflichtet ist, ein HSK fortzuschreiben. Die Haushaltssatzung für das Jahr 2018 kann jetzt öffentlich bekanntgemacht werden, sie wird damit bestandskräftig und der diesjährige Stadtetat kann uneingeschränkt bewirtschaftet werden kann.
Dem vorausgegangen war eine kommunalaufsichtliche Prüfung der vom Rat der Stadt Eschweiler am 13. Dezember 2017 beschlossenen Haushaltssatzung 2018, der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2021 sowie des vorläufigen Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2017. Die Planungen der Stadt werden dabei bestätigt; am Ende des Haushaltes 2018 soll ein positives Ergebnis von rund + 5,2 Mio. € stehen, ebenso können die weiteren Haushaltsjahre der mittelfristigen Finanzplanung bis 2021 jeweils mit Überschüssen dargestellt werden (2019: + 3,8 Mio. €; 2020: 8,6 Mio. €; 2021: 10,8 Mio. €). Darüber hinaus weist der vorläufige Jahresabschluss für das vergangene Jahr einen positiven Saldo von rund 7,5 Mio. € aus, so dass alle Bedingungen für ein Verlassen des HSK erfüllt worden sind.
Unter dem Oberpunkt Dokumente stehen Ihnen u.a. die nachfolgend aufgeführten kompletten Bände I und II der Haushaltssatzung 2018 sowie der Fortschreibung des HSK als Dokumente zur Verfügung.
Band I:
- Haushaltssatzung
- Vorbericht
- Anlagen
Band II:
- Gesamtergebnisplan
- Gesamtfinanzplan
- Teilpläne nach Produktbereichen
- Teilpläne nach Produkten
- Investitionsübersicht
Downloads
Haushalt 2018 Band II Inhaltsverzeichnis
Haushalt 2018 Band II Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan
Haushalt 2018 Band II Teilpläne
Haushalt 2018 Band II Produktbereich 01
Haushalt 2018 Band II Produktbereich 02
Haushalt 2018 Band II Produktbereich 03
Haushalt 2018 Band II Produktbereich 04
Haushalt 2018 Band II Produktbereich 05
Haushalt 2018 Band II Produktbereich 06
Haushalt 2018 Band II Produktbereich 08
11 Haushalt 2018 Band II Produktbereich 09
Haushalt 2018 Band II Produktbereich 10
Haushalt 2018 Band II Produktbereich 11
Haushalt 2018 Band II Produktbereich 12
Haushalt 2018 Band II Produktbereich 13
Haushalt 2018 Band II Produktbereich 14
Haushalt 2018 Band II Produktbereich 15
Haushalt 2018 Band II Produktbereich 16
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