Schiedsamtsangelegenheiten
Hier besteht die Möglichkeit, zunächst ein Schiedsverfahren durchzuführen. Dieses ist vergleichsweise schnell und kostengünstig. Dazu kann sich jeder an eine Schiedsperson wenden, die als neutraler Vermittler versuchen wird, die Streitigkeit einer für beide Parteien akzeptablen Lösung zuzuführen.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch auf der Homepage des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.
Beantragung, Verfahren
Das Schiedsverfahren (Schlichtungsverfahren) kann in bestimmten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (z. B. Grenzstreitigkeit) oder wegen bestimmter Strafsachen (z. B. Beleidigung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung) durchgeführt werden.
Der Antrag auf Durchführung eines Schiedsverfahrens ist bei der zuständigen Schiedsperson zu stellen. Örtlich zuständig ist in der Regel die Schiedsperson des Bezirks, in deren Gebiet die gegnerische Partei wohnt.
Die Schiedsperson lädt beide Parteien zu einem Termin (Schlichtungsverhandlung). Erscheint eine Partei nicht oder entfernt sie sich vor Schluss der Verhandlung, ohne sich jeweils genügend zu entschuldigen, kann die Schiedsperson ein Ordnungsgeld von 10,00 bis 80,00 € festsetzen. Die Schlichtungsverhandlung ist mündlich und nicht öffentlich. Es können freiwillig erschienene Zeugen und Sachverständige gehört und in Anwesenheit der Parteien der Augenschein eingenommen werden. Einigen sich die Parteien, wird ein Vergleich zu Protokoll genommen, aus dem ggf. auch vollstreckt werden kann. Sollte in der Schlichtungsverhandlung (ggf. auch in mehreren Terminen) keine Einigung zustande kommen, steht den Parteien nach wie vor der Rechtsweg offen.
Für seine Tätigkeit erhebt die Schiedsperson in der Regel einen Vorschuss auf die voraussichtlich anfallenden Kosten von der antragstellenden Partei. Wer die Kosten letztlich zu tragen hat, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab. Die Kosten des Schiedsverfahrens setzen sich aus den Gebühren (10,00 bis 40,00 €) und den Auslagen (z. B. Schreibauslagen, Dolmetscher) zusammen.
Schiedspersonen:
Bezirk I: Stadtteil Röhe und Innenstadt,
begrenzt nördlich durch die Autobahn, östlich durch die Grenze zum Stadtteil Weisweiler, südlich durch die Talbahn und westlich durch die Stadtgrenze Eschweiler
Herr Reinhard Danowski
Backsteinweg 5
52249 Eschweiler
Telefon: 02403/32950
Stellvertreter: Wolfram Markus, Dechant-Kirschbaum-Str. 19, 52249 Eschweiler
Telefon: 0163/7103946
Bezirk II: Gebiet südlich der Talbahn,
begrenzt nördlich durch die Talbahn, östlich durch die Grenze zum Stadtteil Weisweiler, südlich durch die Stadtgrenze Eschweiler und westlich durch die Stadtgrenze Eschweiler
Herr Günter Badura
Odilienstr. 129
52249 Eschweiler
Telefon: 02403/838875
Stellvertreterin: N.N.
Bezirk III: Weisweiler
Herr Matthias Schavier
Franz-Gessen-Str. 68
52249 Eschweiler
Telefon: 02403/65692
Stellvertreterin: Angelika Köhler, Heidesiedlung 31, 52249 Eschweiler
Telefon: 02403/66400
Bezirk IV: Dürwiß/Neu Lohn
Frau Gaby Cremer
Am Fließ 25
52249 Eschweiler
Telefon: 02403/51857
Stellvertreter: Hieronymus Joußen, Silvesterstr. 5, 52249 Eschweiler
Telefon: 02403/52415
Bezirk V: Kinzweiler, Hehlrath, St. Jöris
Herr Klaus Tiede
Mühlenweg 8
52249 Eschweiler
Telefon: 02403/36751
Stellvertreter: Thomas Krause, Neusener Straße 61, 52249 Eschweiler
Telefon: 02403/36320
benötigte Unterlagen
Ob Unterlagen beizubringen sind, sollte mit der zuständigen Schiedsperson im Einzelfall abgestimmt werden.
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Ansprechpartner
Frau Leonie Neidhardt: Tel.: 02403 71-493