Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt
- Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen des Kindes oder des Jugendlichen
- Geltendmachung der Unterhaltsansprüche nicht verheirateter Kinder betreuender Mütter oder Väter nach § 1615 l Bürgerliches Gesetzbuch
- Abgabe einer Sorgerklärung
- Geltendmachung von Unterhalts- und Unterhaltsersatzansprüchen junger Volljähriger bis 21 Jahren
Wichtig: Die Beratung und Unterstützung des Jugendamts beinhaltet keine Vertretung im Prozess- bzw. Gerichtsverfahren.
Weitere Informationen zu den folgenden Themen stehen Ihnen als Informationsblätter auch zum Download zur Verfügung:
- Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder
- Gemeinsame Sorgeerklärung
- Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs
- Auskunftspflicht des Kindes zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs
Die Informationsblätter stehen im pdf-Format zur Verfügung. Zum Ansehen und/oder Ausdrucken muss auf Ihrem Rechner das Programm Adobe Reader installiert sein. Dieses Programm erhalten Sie kostenlos im Internet.
Beantragung, Verfahren
Bei einem Gespräch im Jugendamt können Sie sich eingehend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin bei einer der zuständigen SachbearbeiterInnen.
Downloads
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Kontakt
Wirtschaftliche Jugendhilfe, Pflegschaften / UnterhaltsangelegenheitenJohannes-Rau-Platz 1,
52249 Eschweiler
Ansprechpartner
Herr Daniel Beginn: Leitung der Fachdienststelle Tel.: 02403 71-216
Herr Andreas Kurth: Tel.: 02403 71-330
Frau Sandra Stopka: Tel.: 02403 71-451
Unterlagen
- evtl. vorhandene Unterhaltstitel (Urkunden, Vergleiche, Beschlüsse über den Unterhalt)
- evtl. Nachweis über den Inhaber der elterlichen Sorge
- evtl. Geburtsurkunde des Kindes