Ehefähigkeitszeugnis
Beantragung, Verfahren
Ehefähigkeitszeugnisse für die Eheschließung im Ausland stellt das Standesamt am Wohnsitz des Antragstellers aus. Ist der Antragsteller nicht in der BRD gemeldet, ist das Standesamt am letzten Wohnsitz im Inland zuständig. Das Ehefähigkeitszeugnis ist 6 Monate gültig.
Die Gebühr für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses beträgt € 40,00.
Wenn ausländisches Recht zu beachten ist, entstehen Kosten in Höhe von € 66,00.
benötigte Unterlagen
Die Unterlagen sind abhängig von Personenstand und Staatsangehörigkeit der Verlobten.
Nähere Einzelheiten hierzu erfragen Sie bitte bei persönlicher Vorsprache - nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung - im Standesamt.
Downloads
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Ansprechpartner
Frau Inge Fuchs: Tel.: 02403 71-637
Frau Alexandra Hoven: Tel.: 02403 71-255
Frau Martina Rewerts: Tel.: 02403 71-503
Herr Heinz Schmitz: Tel.: 02403 71-460