Baulasten
Die häufigsten Fälle für Baulasten sind:
- 1. Übernahme einer Abstandfläche,
- 2. Anbauverpflichtung und Anbauduldung,
- 3. Sicherung gemeinsamer Bauteile (z.B. Giebel-/Gebäudeabschlusswände),
- 4. Vereinigung von Flurstücken,
- 5. Anbindung von Stellplätzen, Wohnungen an Betriebe,
- 6. Sicherung von Zuwegungen und Rettungswegen, Versorgungsleitungen.
Denkbar sind auch andere Baulasten, die sich aus dem jeweiligen Vorhaben ergeben.
Beantragung, Verfahren
Für die Eintragung einer Baulast ist ein formloser Antrag mit folgenden Unterlagen erforderlich:
- beglaubigte Flurkarte im Original (bei Vereinigungsbaulasten),
- Lagepläne mit Eintragung der Baulastflächen, erstellt durch eine/n öffentlich bestellte/n Vermessungsingenieur/in, 2-fach je Baulast,
- aktueller Grundbuchauszug als Eigentümernachweis im Original der zu belastenden Grundstücke,
- Alle Anschriften der jeweiligen betroffenen Eigentümer und falls vorhanden der/die Auflassungsvorgemerkte oder Erbbauberechtigte für die anfallenden Baulasten.
Zumeist werden Baulasten im Zusammenhang mit einem Baugenehmigungsverfahren erforderlich und beantragt. Die Baulasten werden in das amtliche Baulastenverzeichnis eingetragen und sind Voraussetzung zur Erteilung einer Baugenehmigung.
Die Gebühren für Baulasten betragen zwischen 50,00 € und 250,00 € je Baulasttatbestand.
Downloads
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Ansprechpartner
Herr Andreas Güth: Tel.: 02403 71-432
Herr Uwe Bayer: Tel.: 02403 71-753
Herr Amador Campillo-Perez: Tel.: 02403 71-428
Herr Oliver Esklavon: Tel.: 02403 71-654
Frau Delia Kühle: Tel.: 02403 71-468
Frau Ursula Meier: stellvertretende Amtsleiterin Tel.: 02403 71-439
Frau Tanja Ott: Tel.: 02403 71-490
Frau Monika Römisch: Tel.: 02403 71-459
Frau Selina Knein: Tel.: 02403 71-659