Baugenehmigung
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Ansprechpartner
Herr Engelbert Gey: Amtsleiter Tel.: 02403 71-433
Frau Ursula Meier: stellvertretende Amtsleiterin Tel.: 02403 71-439
Herr Uwe Bayer: Tel.: 02403 71-753
Herr Amador Campillo-Perez: Tel.: 02403 71-428
Herr Andreas Güth: Tel.: 02403 71-432
Frau Selina Knein: Tel.: 02403 71-659
Frau Delia Kühle: Tel.: 02403 71-468
Frau Tanja Ott: Tel.: 02403 71-490
Frau Monika Römisch: Tel.: 02403 71-459
Frau Yagmur Yurdusever: Tel.: 02403 71-654
Unterlagen
Benötigt werden: Bauantrag, Baubeschreibung, Bauvorlagen nach der Bauprüfverordnung, bautechnische Nachweise.
Diverse Antragsvordrucke werden meist durch die Entwurfsverfasser vorgehalten; diese stehen jedoch auch zum Download bereit.
Die zu erhebenden Gebühren errechnen sich aus dem jeweiligen Bauvorhaben, so dass eine pauschale Aussage nicht getroffen werden kann.
Für den Zeitablauf zwischen Antragstellung und Entscheidung hat der Gesetzgeber je nach Verfahren Fristen vorgegeben, die aber bei Unvollständigkeit der eingereichten Unterlagen ausgesetzt werden. Daher ist es wichtig, den Bauantrag sowie die Bauvorlagen vollständig und komplett vorzulegen.
Sind Bauvorlagen so unvollständig, dass eine Bearbeitung nicht erfolgen kann, wird der Antrag kostenpflichtig zurückgewiesen.