Abgeschlossenheitsbescheinigung für Wohneigentum
Sollen Wohnungen oder sonstige Nutzungseinheiten von Gebäuden in Einzeleigentum umgewandelt werden, so ist eine Bescheinigung über deren Abgeschlossenheit nach dem Wohnungseigentumsgesetz erforderlich. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn die Wohnungen eines Mehrfamilienhauses in Eigentumswohnungen umgewandelt werden sollen.
Beantragung, Verfahren
Nach Vorlage des Antrags und der Unterlagen wird die Prüfung der Abgeschlossenheit durchgeführt und bei positivem Ergebnis die Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Vorlage beim Notar erteilt.
Die Höhe der zu entrichtenden Gebühren für die Bescheinigung ist abhängig von der Frage, ob die Aufteilung im Zusammenhang mit einem Baugenehmigungsverfahren oder außerhalb eines solchen Verfahren durchgeführt wird und von der Zahl der Einheiten und der Anzahl der Ausfertigungen.
benötigte Unterlagen
Formloser Antrag mit Angabe der Grundstücksdaten (Gemarkung, Flur, Flurstück, Straße und Hausnummer) einschließlich Grundbuchblattnummer mit Bauvorlagen (Lageplan, Grundrisse, Schnitte und Ansichten). In den Grundrissplänen sind die jeweiligen Räume einer Einheit durch Nummerierung zuzuordnen.
Downloads
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Ansprechpartner
Herr Andreas Güth: Tel.: 02403 71-432
Herr Uwe Bayer: Tel.: 02403 71-753
Herr Amador Campillo-Perez: Tel.: 02403 71-428
Herr Oliver Esklavon: Tel.: 02403 71-654
Frau Delia Kühle: Tel.: 02403 71-468
Frau Ursula Meier: stellvertretende Amtsleiterin Tel.: 02403 71-439
Frau Tanja Ott: Tel.: 02403 71-490
Frau Monika Römisch: Tel.: 02403 71-459
Frau Selina Knein: Tel.: 02403 71-659