Abgeschlossenheitsbescheinigung für Wohneigentum
Sollen Wohnungen oder sonstige Nutzungseinheiten von Gebäuden in Einzeleigentum umgewandelt werden, so ist eine Bescheinigung über deren Abgeschlossenheit nach dem Wohnungseigentumsgesetz erforderlich. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn die Wohnungen eines Mehrfamilienhauses in Eigentumswohnungen umgewandelt werden sollen.
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Ansprechpartner
Herr Uwe Bayer: Tel.: 02403 71-753
Herr Amador Campillo-Perez: Tel.: 02403 71-428
Herr Andreas Güth: Tel.: 02403 71-432
Frau Selina Knein: Tel.: 02403 71-659
Frau Delia Kühle: Tel.: 02403 71-468
Frau Ursula Meier: stellvertretende Amtsleiterin Tel.: 02403 71-439
Frau Tanja Ott: Tel.: 02403 71-490
Frau Monika Römisch: Tel.: 02403 71-459
Frau Yagmur Yurdusever: Tel.: 02403 71-654
Unterlagen
Formloser Antrag mit Angabe der Grundstücksdaten (Gemarkung, Flur, Flurstück, Straße und Hausnummer) einschließlich Grundbuchblattnummer mit Bauvorlagen (Lageplan, Grundrisse, Schnitte und Ansichten). In den Grundrissplänen sind die jeweiligen Räume einer Einheit durch Nummerierung zuzuordnen.