Sterbefallbeurkundung
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige verpflichtet. Die Anzeigeberechtigung der vorgenannten Personen bleibt hiervon unberührt.
Meist übernimmt der von den Angehörigen beauftragte Bestatter die Anzeige beim Standesamt.
Downloads
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Ansprechpartner
Frau Inge Fuchs: Tel.: 02403 71-637
Frau Alexandra Hoven: Tel.: 02403 71-255
Frau Martina Rewerts: Tel.: 02403 71-503
Herr Heinz Schmitz: Tel.: 02403 71-460
Gebühren
Die Beurkundung des Sterbefalles sowie die aufgeführten Urkunden sind gebührenfrei.
Die Erteilung weiterer Urkunden für private Zwecke ist gebührenpflichtig:
erste Urkunde € 10,00
jede weitere Urkunde € 5,00
Unterlagen
Für die Beurkundung eines Sterbefalles werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ärztliche Todesbescheinigung
- Personalausweis/Reisepass des/r Verstorbenen
- zum Nachweis des Personenstandes des/r Verstorbenen:
- Geburtsurkunde
- falls der/die Verstorbene verheiratet war zusätzlich: Eheurkunde bzw. begl. Abschrift des Eheregisters
- falls die Ehe aufgelöst war zusätzlich: Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
Im Einzelfall werden weitere Unterlagen erforderlich.