Mutterschaftsanerkennung
Mutter eines Kindes ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die Frau, die das Kind geboren hat. In den Rechtsordnungen mancher Länder (z. B. Italien) ist es bei nicht verheirateten Müttern erforderlich, dass diese die Mutterschaft zu ihrem Kind anerkennen.
Beantragung, Verfahren
Die Mutterschaft kann beim Standesamt, beim Jugendamt oder bei einem Notar anerkannt werden.
Der Mutter wird eine beglaubigte Abschrift der Anerkennungsurkunde ausgehändigt.
Die Mutterschaftsanerkennung und die beglaubigte Abschrift sind gebührenfrei.
benötigte Unterlagen
- Personalausweis
- Geburtsurkunde der Mutter
- evtl. Geburtsurkunde des Kindes
Downloads
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Ansprechpartner
Frau Inge Fuchs: Tel.: 02403 71-637
Frau Alexandra Hoven: Tel.: 02403 71-255
Frau Martina Rewerts: Tel.: 02403 71-503
Herr Heinz Schmitz: Tel.: 02403 71-460