Alkoholausschank
Zeitlich begrenzte Veranstaltungen (Vereinsfeste, Pfarrfeste, Schützenfeste, Straßenfeste, Stadtfeste usw.) bei denen Alkohol ausgeschenkt wird, bedürfen einer gebührenpflichtigen Erlaubnis (Gestattung) nach § 12 Gaststättengesetz.
Beantragung, Verfahren
Ein Antrag auf Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz ist ausgefüllt an die Ordnungsbehörde zu senden. Der Antrag ist mindestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu stellen.
Die Gebühr beträgt für:
- Ausschankwagen: 30,00 €
- Ausschank im Vereinsheim, Aula, Pfarrheim u. ä.: 60,00 €
- Ausschank in Zelten: 200,00 €
Der Antrag steht hier im pdf-Format zum Download zur Verfügung. Zum Ansehen und Ausdrucken muss auf Ihrem Rechner das kostenlos erhältliche Programm Acrobat Reader installiert sein.
benötigte Unterlagen
Keine
Downloads
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Kontakt
Allgemeine Ordnung und StandesamtswesenJohannes-Rau-Platz 1,
52249 Eschweiler
E-Mail: ordnungsamt@eschweiler.de
Ansprechpartner
Frau Carmen Müller: Tel.: 02403 71-223
Herr Peter Martin Faymonville: Tel.: 02403 71-252