Beurkundungen im Jugendamt
Das Jugendamt ist zum Beispiel neben Notaren befugt, in bestimmten, in § 59 KJHG vorgesehen Fällen, unter Beachtung der Verfahrensvorschriften des Beurkundungsgesetzes Erklärungen zu beurkunden und zu beglaubigen. Das Jugendamt nimmt diese Aufgaben durch besonders bestellte Urkundspersonen wahr. Unter anderem kann die Urkundsperson im Jugendamt folgendes beurkunden:
- Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen
- Zustimmungserklärungen
- Verpflichtung zum Unterhalt (z.B. Kindesunterhalt aber auch Betreuungsunterhalt gem. 1615 l BGB)
- Sorgeerklärungen gem. § 1626 a BGB usw.
Durch das neue Kinderrechteverbesserungsgesetz wurde zudem die Beurkundung der Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters eines beschränkt Geschäftsfähigen zu Sorgeerklärungen und der Widerruf der Anerkennung der Vaterschaft durch den Mann gem. § 1597 Abs. 3 BGB mit in den „Urkundskatalog" des § 59 KJHG aufgenommen.
Beantragung, Verfahren
Persönlicher Besuch, Beurkundungen sind kostenfrei
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin bei den unten genannten Sachbearbeiterinnen.
Downloads
In diesem Bereich sind keine Downloads hinterlegt.
Kontakt
Wirtschaftliche Jugendhilfe, Pflegschaften / UnterhaltsangelegenheitenJohannes-Rau-Platz 1,
52249 Eschweiler
Ansprechpartner
Herr Daniel Beginn: Leitung der Fachdienststelle Tel.: 02403 71-216
Herr Andreas Kurth: Tel.: 02403 71-330
Frau Sandra Stopka: Tel.: 02403 71-451
Unterlagen
Personalausweis, evtl. bereits vorhandene Titel, Nachweis über den Inhaber der elterlichen Sorge