Wiederkehrende Prüfung von Sonderbauten
Gemäß § 10 der "Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten (PrüfVO NRW)" hat die Bauordnungsabteilung der Stadt Eschweiler als Bauaufsichtsbehörde Sonderbauten in regelmäßigen Abständen zu prüfen. Die vorgeschriebenen zeitlichen Abstände der Prüfungen und die verschiedenen Sonderbauten sind im § 10 der PrüfVO NRW aufgeführt.
Beantragung, Verfahren
Der Termin für die wiederkehrende Prüfung wird Ihnen von der Bauordnungsabteilung mitgeteilt. Sollten Sie darüber hinaus Fragen zur wiederkehrenden Prüfung haben, können Sie sich gerne an den zuständigen Sachbearbeiter wenden.
benötigte Unterlagen
Welche Unterlagen für die wiederkehrende Prüfung benötigt werden, wird Ihnen von der Bauordnungsabteilung mitgeteilt.
Downloads
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Ansprechpartner
Herr Stephan Schneider: Tel.: 02403 71-649