Schadenersatzforderungen allgemein
Geltendmachung von Schadensersatzforderungen gegen die Stadt Eschweiler wegen schuldhaften Handelns der Stadt Eschweiler bzw. deren Bediensteter, insbesondere aufgrund Verkehrssicherungspflichtverletzung. |
Beantragung, Verfahren |
Schadensersatzforderungen können dem Rechtsamt formlos (schriftlich oder mündlich) mitgeteilt werden. Dieses fertigt eine Schadensanzeige. |
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Ansprechpartner
Frau Leonie Neidhardt: Tel.: 02403 71-493