Schulzuführungen
Für die Gewährleistung eines regelmäßigen Schulbesuches im Rahmen der Schulpflicht nach dem Schulpflichtgesetz werden Schülerinnen und Schüler bei erheblichen Schulversäumnissen durch die örtliche Ordnungsbehörde auf Antrag der Schule zugeführt. Dies erfolgt durch Abholung der Kinder bzw. Jugendlichen und Zuführung zur Schule durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes.
Bei permanenter oder wiederholter Verweigerung des Schulbesuches sind Bußgeldverfahren gegen die Erziehungsberechtigten die notwendige Folge.
Ordnungsrechtliche Zwangsmittel sind in Einzelfällen nicht zu vermeiden, um auf Schulversäumnisse wirksam zu reagieren. Sie sollten aber immer nur die letzte anwendbare Möglichkeit sein, wenn andere Interventionsversuche gescheitert sind. Sinnvolle pädagogische Maßnahmen versprechen auf Dauer sicherlich den nachhaltigeren Erfolg.
Beantragung, Verfahren
schriftlicher Antrag durch die Schule
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Kontakt
Allgemeine Ordnung und StandesamtswesenJohannes-Rau-Platz 1,
52249 Eschweiler
E-Mail: ordnungsamt@eschweiler.de
Ansprechpartner
Frau Stefanie Errens: Tel.: 02403 71-626
Frau Nadine Limpens: Tel.: 02403 71-254
Herr Daniel Merken: Tel.: 02403 71-571