Einbürgerung von AusländerInnen
Wesentliche Voraussetzungen hierfür sind u.a.:
- 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in der Bundesrepublik
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürger
- Bekenntnis zum Grundgesetz
- Keine verfassungsfeindlichen Betätigungen
- in der Regel Sicherung des Lebensunterhaltes ohne Bezug von Sozialhilfe
- Straflosigkeit
- ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
- in der Regel Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit, Ausnahmen sind jedoch möglich
Einbürgerung von Kindern
Ausländische Kinder, die ab dem 01.01.2000 in Deutschland geboren werden, erwerben automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn zumindest ein Elternteil
- seit 8 Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und
- eine Aufenthaltserlaubnis oder seit 3 Jahren eine Niederlassungserlaubnis besitzt.
Kinder, die nach diesem Geburtsrecht Deutsche werden und gleichzeitig die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern erwerben, müssen sich nach der Volljährigkeit bis zum 23. Lebensjahr für eine Staatsbürgerschaft entscheiden.
Ermessenseinbürgerung
Anders als bei den oben beschriebenen Anspruchseinbürgerungen können AusländerInnen darüber hinaus auch im Wege der so genannten Ermessenseinbürgerung Deutsche werden. Die Voraussetzungen hierfür sind enger und sollten deshalb in einem Beratungsgespräch beim Ausländeramt in Aachen besprochen werden.
Beantragung, Verfahren
Die Einbürgerungsgebühr beträgt für jede einzubürgernde Person grundsätzlich 255,00 €, so auch für minderjährige Kinder, die ohne ihre Eltern eingebürgert werden.
Für minderjährige Kinder ohne eigenes Einkommen, die mit ihren Eltern eingebürgert werden, beträgt die Einbürgerungsgebühr 51,00 €.
benötigte Unterlagen
Aufgrund der Vielseitigkeit der in Frage kommenden Unterlagen erhalten Sie Auskünfte über die erforderlichen Unterlagen beim Bürgerbüro.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration .
Downloads
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Ansprechpartner
Herr Michael Protz: Tel.: 02403 71-624