Sprenganzeigen, Sprenggenehmigungen
Soll mit explosionsgefährlichen Stoffen gesprengt werden, ist dies gem. § 1 Abs. 1 der Dritten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (3. SprengV) dem Ordnungsamt der Stadt Eschweiler als zuständige Behörde anzuzeigen.
Näheres regelt die 3. SprengV.
Kontakt
Verkehr, Notfallplanung und BürgerserviceJohannes-Rau-Platz 1,
52249 Eschweiler
E-Mail: ordnungsamt@eschweiler.de
Ansprechpartner
Herr Martin Wettig: Tel.: 02403 71-441