Niederschlagswasserüberprüfungen
Grundlage für die Gebührenberechnung für das Niederschlagswasser ist die Größe der befestigten und bebauten Flächen, von denen Niederschlagswässer direkt oder indirekt in die Abwasseranlage gelangen können. Diese Flächen werden grundsätzlich im Wege der Selbsterklärung von den Eigentümern der angeschlossenen Grundstücke ermittelt, wobei sich die Stadt Eschweiler eine Überprüfung der Angaben vorbehält.
Werden Bauten errichtet oder wird die Größe der befestigten und/oder bebauten Flächen verändert, so hat der Gebührenpflichtige die Größe der Flächen innerhalb eines Monats nach Fertigstellung der Anlagen der Stadt anzuzeigen.
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Ansprechpartner
Herr Manuel Bünnagel: Tel.: 02403 71-761
Unterlagen
Soweit eine Empfangsvollmacht für die Bescheide (zum Beispiel für Steuerberater) bestehen soll, ist diese schriftlich vorzulegen oder zuzusenden.