Bildung und Teilhabe - Mittagsverpflegung in Kitas und Kindertagespflege

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Dienstleistungsinformationen

Bildung und Teilhabe - Mittagsverpflegung in Kitas und Kindertagespflege

Durch das Bildungs- und Teilhabepaket wird Kindern und Jugendlichen einkommensschwacher Familien ermöglicht, mehr am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Hierzu zählen Hilfen im Bereich der Schulen, Kindergärten und Kindertagespflege z.B. bei den Kosten für das Mittagessen, bei der Teilnahme am Musikunterricht oder der Übernahme von Mitgliedsbeiträgen für Sportvereine bis hin zu Freizeitmaßnahmen. 

Familien denen Kindern und Jugendlichen (bis zur Vollendung des 18. bzw. 25. Lebensjahres) angehören und die mindestens einer der nachfolgenden Leistungen erhalten, haben Anspruch auf eine Zahlung von Bildung und Teilhabe:

  • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II)
  • Sozialhilfeleistungen nach dem nach dem zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbL)
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)

Zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes gehören:

  • Übernahme der Kosten der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule/Kindergarten/Kindertagespflege
  • Eintägige Schul- oder Kindergartenausflüge
  • Mehrtägige Klassenfahrten
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
  • Notwendige, angemessene Lernförderung
  • Schülerbeförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur nächsten Schule, sofern die Kosten nicht anderweitig übernommen werden
  • Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z.B. Mitgliedschaft in Sportvereinen, Musikunterricht, Teilnahme an Ferienfreizeiten, Altersbeschränkung: Vollendung des 18. Lebensjahres)

Bildung und Teilhabe wird nach Antragstellung durch den Erziehungsberechtigten oder der betroffenen Person, im Alter von 18 – 25 Jahren, bewilligt.

Sollten ein oder mehrere Kinder ihrer Familie eine Kindertageseinrichtung und/oder eine Kindertagespflegestelle besuchen und sie befinden sich im Bezug von Wohngeld- und/oder Kinderzuschlagsleistungen, dann können sie ihren Antrag schriftlich beim Sozialamt der Stadt Eschweiler (z.Hd. Frau Klinkenberg) stellen. Für Rückfragen erreichen Sie die zuständige Sachbearbeiterin unter der Telefonnummer 02403/71-726 oder per E-Mail unter Astrid.Klinkenberg@eschweiler.de. Sie finden hier auf dieser Seite das benötigte Formular für die Antragstellung, dass sie vollständig ausgefüllt mit den entsprechenden begründenden Unterlagen (z.B. Wohngeld- bzw. Kinderzuschlagsbescheid) einreichen. 

Sollten Sie andere Sozialleistungen erhalten wenden Sie sich bitte an folgende AnsprechpartnerInnen:

  • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) -> Ihr/e Leistungssachbearbeiter/in beim Jobcenter
  • Sozialhilfeleistungen nach dem nach dem zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) - > Ihr/e Sachbearbeiter/in im Sozialamt
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbL) - > Ihr/e Sachbearbeiter/in im Sozialamt

Besucht Ihr Kind die OGS (Offene Ganztagsschule) wenden Sie sich bitte an die AnsprechpartnerInnen beim Schulamt.

Anträge senden Sie bitte an :

50/Amt für Soziales, Senioren und Integration

Bildung und Teilhabe - Mittagsverpflegung

Kitas und Kinder-Tagespflege

Johannes-Rau-Platz 1

52249 Eschweiler

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