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Förderprogramm Nachhaltige Vorgärten

Kurzbeschreibung

Die Straßen in unserer Stadt heizen sich im Sommer stark auf. Durch den Klimawandel werden wir in Zukunft mit immer mehr heißen Tagen und Tropennächten (>= 20 °C) konfrontiert. Versiegelte Flächen erhitzen sich im Sommer nicht nur besonders stark, sondern nehmen bei stärkeren Regengefällen auch kein Regenwasser in den Boden auf. Sie leiten dieses direkt in die Kanalisation, welche bei Starkregen schnell überlastet ist. Durch Entsiegelung und naturnaher Begrünung von Flächen können ganz einfach wunderschöne, die Luft kühlende, Regenwasser versickernde Flächen entstehen lassen. Dadurch wird zusätzlich zu einer erhöhten Grundwasserneubildung beigetragen, die Artenvielfalt in unserer Stadt erhöht und saubere Luft für unsere Gesundheit produziert.

Mit dem kommunalen Bürgerförderprogramm "Förderung von nachhaltigen Vorgärten" können Bürger*innen der Stadt Eschweiler eine Förderung für solch eine Entsiegelung und naturnahe Begrünung ihrer bislang versiegelten Vorgärten (auch Schottergärten) erhalten. 

Was wird genau gefördert?

Gefördert wird die Entsiegelung und naturnahe Begrünung von bislang versiegelten Vorgärten bzw. Schottergärten. Dabei muss der gesamte versiegelte Vorgarten entsiegelt werden (außer technisch notwendige Anlagen und Zuwege). Eine Einfahrt und ein Stellplatz zählen nicht zum Vorgarten. Die Stadt Eschweiler fördert den Rückbau von versiegelten Flächen (Pflaster, Beton) und Schottergärten (jedoch nicht die Entsorgung, da eine Wiederverwendung der Materialien angestrebt wird z.B. als Mulchauflage oder für Lesesteinhaufen). Des Weiteren fördert dieses Programm die darauffolgende Bodenbearbeitung mit einer Lockerung der verdichteten Schichten bzw. ein Bodenaustausch (wenn nötig). Hinzu unterstützt das Programm eine naturnahe, heimische, standortangepasste und die Artenvielfalt fördernde Bepflanzung oder Saatgut aus regionaler Vermehrung sowie eine gärtnerische Gestaltung von Flächen, Mauern und Zäunen. Sie können diese Maßnahmen durch einen Fachbetrieb oder in Eigenleistung durchführen.

  1. In der Förderrichtlinie können Sie die benötigten Bedingungen für eine Förderung nachlesen. Entwickeln Sie eine Idee Ihres Vorgartens, lassen sich beraten und planen Ihre Maßnahmen.
  2. Sie füllen das Antragsformular online aus oder bringen es ausgefüllt mit den benötigten Unterlagen zu uns ins Rathaus.

Sie benötigen:

  • eine detaillierte Beschreibung der geplanten Maßnahmen
  • einen Lageplan oder eine aussagekräftige Skizze mit Maßen und aussagekräftigen aktuellen Bildern des Vorgartens
  • Einwilligung des/der Antragsstellenden, dass die umgestaltete Fläche als Beispiel guter Praxis bei der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Eschweiler genannt und abgebildet werden darf.
  • wenn der/die antragsstellende Person nicht Eigentümer*in ist, zusätzlich die Einwilligung des*der Eigentümer*in
  • Wenn Sie mit einem Fachbetrieb arbeiten möchten, können Sie außerdem ein Angebot einreichen.
  1. Sie erhalten nach einer Prüfung Ihrer Unterlagen von uns einen vorläufigen Bewilligungsbescheid.
  2. Darauf folgend können Sie Aufträge erteilen, Pflanzen erwerben und die Maßnahmen umsetzen.

Wichtig: Maßnahmen die vorher beauftragt oder begonnen wurden sind nicht förderfähig!

Innerhalb von sechs Monaten nach der Bewilligung reichen Sie Belege und Nachweise gesammelt beim Stadtplanungsamt in der Abteilung Nachhaltige Entwicklung ein. Nach einer Prüfung wird Ihnen das bewilligte Geld überwiesen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen