Suche
Selbstbestimmungsgesetz
Beschreibung
Am 01. November 2024 tritt das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften (Selbstbestimmungsgesetz - SBGG) in Kraft.
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz können Personen beim Standesamt erklären, dass sie einen anderen Geschlechtseintrag und damit auch einen anderen Vornamen im Geburtenregister wünschen.
Zulässige Geschlechtsangaben sind männlich, weiblich oder divers. Es kann auch auf die Angabe einer Geschlechtsbezeichnung verzichtet werden.
Mit der Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrages sind auch neue Vornamen zu bestimmen, die dem gewählten Geschlecht entsprechen. Soll die Geschlechtsangabe zu "divers" geändert oder die Streichung der bisherigen Geschlechtsangabe gewählt werden, sind geschlechtsambivalente Vornamen zu wählen. Die Anzahl der Vornamen kann gegenüber der bisher im Geburtenregister eingetragenen Anzahl der Vornamen verändert (d. h. erhöht oder verringert) werden.
Die Änderung des Geschlechts und der Vornamen erfolgt in 2 Stufen: Sie muss mindestens 3 Monate vor der eigentlichen Erklärung beim Standesamt angemeldet werden. Die Anmeldung muss persönlich oder schriftlich erfolgen. Die Schriftform erfordert zwingend die eigenhändige Unterschrift.
Anmeldungen und Erklärungen von minderjährigen Personen über 14 Jahren bedürfen der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Für Personen unter 14 Jahren erklären die gesetzlichen Vertreter.
Die Anmeldung kann bei jedem deutschen Standesamt erfolgen. Die eigentliche Erklärung ist nach Ablauf der Frist von 3 Monaten bei dem Standesamt abzugeben, bei dem die vorherige Anmeldung erfolgte. Diese Erklärung bedarf der persönlichen Vorsprache beim Standesamt, da diese öffentlich beurkundet werden muss. Wird die Erklärung nicht binnen 6 Monaten nach der Anmeldung beurkundet, wird die Anmeldung gegenstandslos.
Ausländische Staatsangehörige, die die Erklärung beabsichtigen, sollten sich vorab bei ihrer Heimatbehörde erkundigen, ob die Änderungen auch in ihren Heimatpass eingetragen werden.
Selbstbestimmungsgesetz - SGBB
Zur Anmeldung der Erklärung sind der Personalausweis/Reisepass und die Geburtsurkunde/beglaubigter Geburtsregisterausdruck erforderlich.
Im Einzelfall können weitere Dokumente erforderlich werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie beim Standesamt.
Zuständige Einrichtungen
- Standesamt
-
- Johannes-Rau-Platz 1
- 52249 Eschweiler
-
- Telefon:
02403 710 - Fax:
02403 71-325 - E-Mail:
standesamt@eschweiler.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Profil: Link
-
Telefon: 02403 71-255
-
E-Mail: alexandra.hoven@eschweiler.de
-
-
-
Profil: Link
-
Telefon: 02403 71-637
-
E-Mail: inge.fuchs@eschweiler.de
-
-
-
Profil: Link
-
Telefon: 02403 71-460
-
E-Mail: lisa.lehnen@eschweiler.de
-
-
-
Profil: Link
-
Telefon: 02403 71-595
-
E-Mail: alina.penaranda@eschweiler.de
-
-
-
Profil: Link
-
Telefon: 02403 71-503
-
E-Mail: martina.rewerts@eschweiler.de
-