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Koordinationsstelle Kinderschutz

Beschreibung

Die Koordinationsstelle Kinderschutz beinhaltet

  • Einrichtung, Entwicklung und fachliche Begleitung eines Netzwerkes Kinderschutz im Sinne des § 9 Landeskinderschutzgesetzes NRW
  • Koordinierung von Maßnahmen zur Sichersteööimg der Netzwerkstrukturen; insbesondere der Netzwerktreffen
  • bedarfsgerechte Organisation regelmäßiger Fortbildungsangebore für die am Netzwerk Teilnehmenden
  • Informationstransfer zu und aus sowie die Vertretung in anderen Netzwerken und Arbeitsgemeinschaften im Jugenamtsbezirk mit Berührungspunkten zum Kinderschutz

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen