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Veranstaltungsplanung, Einsatzvorplanung

Kurzbeschreibung

Ob Stadtfest, Karnevalsumzug, Konzert oder Sportgroßereignis – Veranstaltungen bringen Menschen zusammen und stellen die Gefahrenabwehr zugleich vor besondere Anforderungen. Die Feuerwehr Eschweiler wirkt deshalb frühzeitig an der Planung von Veranstaltungen mit und bereitet ihre Einsätze für besondere Objekte und Lagen systematisch vor. Ziel ist es, im Ernstfall keine Zeit mit Grundsatzfragen zu verlieren, sondern auf vorbereitete, abgestimmte Lösungen zurückgreifen zu können.

Beschreibung

Worum es geht

Die Veranstaltungsplanung und die Einsatzvorplanung sind zwei eng miteinander verbundene Bausteine der Einsatzvorbereitung. Beide folgen demselben Grundgedanken: Je besser eine Lage im Voraus durchdacht, beschrieben und mit allen Beteiligten abgestimmt ist, desto schneller, sicherer und zielgerichteter können die Einsatzkräfte im Ereignisfall handeln.

Die Aufgabe wird bei der Feuerwehr Eschweiler abteilungsübergreifend wahrgenommen. Die Abteilung 372 – Einsatz und Organisation bringt die einsatztaktische und organisatorische Perspektive ein, die Abteilung 373 – Vorbeugender Brandschutz die bau- und brandschutztechnische Bewertung in ihrer Funktion als Brandschutzdienststelle gemäß § 25 BHKG NRW. Diese Verzahnung stellt sicher, dass bauliche, technische und organisatorische Anforderungen nicht getrennt voneinander, sondern aus einem Guss betrachtet werden.


Veranstaltungsplanung

Die Feuerwehr Eschweiler wird als Trägerin des Brandschutzes und der Hilfeleistung an der Vorbereitung von Veranstaltungen beteiligt. Wir beraten Veranstalterinnen und Veranstalter, bewerten Konzepte aus Sicht der Gefahrenabwehr und stimmen uns mit den weiteren beteiligten Stellen ab. Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere:

  • Mitwirkung in Koordinierungskreisen und Sicherheitsbesprechungen gemeinsam mit Ordnungsamt, Bauaufsicht, Polizei, Rettungsdienst und Veranstalter – von der ersten Konzeptidee bis zur Nachbereitung.
  • Beurteilung von Sicherheitskonzepten aus Sicht des abwehrenden Brandschutzes, insbesondere hinsichtlich Räumungs- und Evakuierungsabläufen, Alarmierungswegen und der Zusammenarbeit zwischen Veranstalter und Einsatzkräften.
  • Prüfung von Flucht- und Rettungswegen, Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen sowie der Erreichbarkeit des Veranstaltungsgeländes für Fahrzeuge der Feuerwehr und des Rettungsdienstes.
  • Brandschutztechnische Bewertung von Aufbauten wie Zelten, Bühnen, Tribünen, Verkaufsständen und Fahrgeschäften, einschließlich der Beurteilung von Flüssiggasanlagen, feuergefährlichen Handlungen und Pyrotechnik.
  • Beurteilung von Bestuhlungs- und Rettungswegplänen sowie der zulässigen Besucherzahlen aus Sicht der Gefahrenabwehr.
  • Festlegung der Erforderlichkeit und des Umfangs einer Brandsicherheitswache gemäß § 27 BHKG NRW sowie deren Organisation und Durchführung.
  • Einsatzplanung für Großveranstaltungen, das heißt die Festlegung ergänzender Bereitstellungen, Bereitstellungsräume, Anfahrtswege, Kommunikationswege und Führungsstrukturen für die Dauer der Veranstaltung.
  • Sachbearbeitung beantragter Verkehrsbeschränkungen aus Sicht der Feuerwehr sowie deren amtsinterne Bekanntgabe, damit Straßensperrungen und Umleitungen im Einsatzfall bekannt sind und berücksichtigt werden können.
  • Ortsbesichtigungen und Begehungen vor und während der Veranstaltung sowie die Auswertung und Nachbereitung nach dem Ereignis.

Einsatzvorplanung

Die Einsatzvorplanung bereitet den Einsatz der Feuerwehr für Objekte, Ereignisse und Szenarien vor, bei denen die Standardvorgehensweise nicht ausreicht. Dazu gehören insbesondere:

  • Objektbezogene Einsatzplanung für Gebäude und Anlagen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial oder besonderer Nutzung – etwa Krankenhäuser, Alten- und Pflegeeinrichtungen, Schulen, Industriebetriebe, Hochhäuser oder Verkehrsanlagen.
  • Ereignis- und szenarienbezogene Einsatzplanung, beispielsweise für Gefahrstoff- und Schadstofflagen, Vegetationsbrände, Hochwasser- und Unwetterlagen, Stromausfälle oder Einsätze auf Bahnstrecken und Autobahnen.
  • Erstellung und Fortschreibung von Einsatz- und Alarmplänen sowie deren Verknüpfung mit der Alarm- und Ausrückeordnung (AAO), damit im Alarmfall automatisch die passenden Kräfte und Mittel disponiert werden.
  • Auswertung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 und Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675 für die einsatztaktische Vorplanung – in enger Abstimmung mit der Abteilung 373, die diese Unterlagen prüft und freigibt.
  • Strategische Einsatzplanung mit Unterstützung von Planungssoftware, unter anderem zur Bewertung von Erreichbarkeiten, Hilfsfristen und Löschwasserversorgung im Stadtgebiet.
  • Erstellung und Fortschreibung von Dienstanweisungen, Kommunikationskonzepten sowie taktischen Fahrzeug- und Gerätekonzepten, einschließlich der Festlegung und Überwachung von Funkrufnamen und Alarmierungskennungen.
  • Planung, Durchführung und Auswertung von Übungen, mit denen die Vorplanungen erprobt und weiterentwickelt werden.
  • Zusammenarbeit mit den zentralen Leitstellen, benachbarten Feuerwehren und Werkfeuerwehren sowie mit den Einrichtungen des Katastrophenschutzes.
  • Zuarbeit zum Brandschutzbedarfsplan der Stadt Eschweiler, in dem die erforderliche Ausstattung, Personalstärke und Standortstruktur der Feuerwehr fortgeschrieben wird.

Zusammenspiel der Abteilungen 372 und 373

Veranstaltungen und besondere Objekte lassen sich nicht trennscharf einer einzelnen Fachrichtung zuordnen. Deshalb arbeiten die Abteilungen 372 und 373 hier dauerhaft zusammen:

  • Die Abteilung 373 – Vorbeugender Brandschutz bewertet die baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Voraussetzungen und bringt die Belange des vorbeugenden Brandschutzes als Brandschutzdienststelle ein.
  • Die Abteilung 372 – Einsatz und Organisation überführt diese Bewertung in die einsatztaktische Planung, legt Kräfte, Mittel und Abläufe fest und verankert die Ergebnisse in den Einsatzunterlagen der Feuerwehr.

Für Sie als Veranstalterin, Veranstalter, Betreiberin oder Betreiber bedeutet das: Sie erhalten eine abgestimmte Rückmeldung aus einer Hand.


Hinweise für Veranstalterinnen und Veranstalter

  • Frühzeitig Kontakt aufnehmen. Je eher wir eingebunden sind, desto einfacher lassen sich Anforderungen ohne kurzfristige Änderungen umsetzen. Bei größeren Veranstaltungen empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mehrere Monate vor dem Termin.
  • Die Genehmigung selbst erteilt nicht die Feuerwehr. Anträge für Veranstaltungen richten Sie bitte an das zuständige Ordnungsamt beziehungsweise die Bauaufsicht. Die Feuerwehr wird im Verfahren beteiligt und gibt eine fachliche Stellungnahme ab.
  • Hilfreiche Unterlagen für ein erstes Gespräch sind: Lageplan mit allen Aufbauten, Angaben zur erwarteten Besucherzahl, Beschreibung von Zelten, Bühnen und technischen Anlagen, Angaben zu Pyrotechnik oder offenem Feuer sowie ein Entwurf des Sicherheitskonzepts, sofern erforderlich.
  • Die Verantwortung bleibt beim Veranstalter. Die Beteiligung der Feuerwehr ersetzt weder das Sicherheitskonzept noch die Verantwortung der Veranstaltungsleitung für den sicheren Ablauf.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen