Elektronische An-, Ab- und Ummeldung
Kurzbeschreibung
Dieser Service wird in Kürze freigeschaltet!
Sie sind von einem anderen Wohnort nach Eschweiler gezogen oder Sie ziehen innerhalb der Stadt Eschweiler um, dann melden Sie Ihren Wohnsitz ganz bequem und ohne Stress von zu Hause aus um. Die Anmeldung Ihres Wohnsitzes muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen. Alternativ können Sie auch den Umzug persönlich zu den bekannten Öffnungszeiten im Bürgerbüro der Stadt Eschweiler durchführen.
Wichtig:
Bitte achten Sie darauf, dass das Einzugsdatum in Ihrer Anmeldung mit dem Datum auf der Wohnungsgeberbescheinigung übereinstimmt. Die digitale Wohnsitzanmeldung finden Sie im rechten oberen Feld unter der Rubrik „downloads“.
Beschreibung
Detaillierte Anleitung: Die elektronische Wohnsitzanmeldung erfolgt in 3.Phasen:
Phase 1: Sie geben die Informationen zu Ihrer neuen Wohnung an.
- Klicken Sie auf der Startseite des Dienstes auf „Hier starten“ und melden Sie sich mit einem der zur Auswahl angebotenen Nutzerkonten mit hohem Vertrauensniveau (mit Online-Ausweisfunktion) an.
- Sie erhalten Informationen zum Datenschutz.
- Eine Willkommensseite informiert Sie über die nächsten Schritte und die Möglichkeit, die Wohnsitzanmeldung im Familienverbund durchzuführen.
- Eine Identifizierung im Online-Dienst mittels Online-Ausweisfunktion stößt den Abruf Ihrer Meldedaten aus dem Melderegister Haben Sie Ehepartner/Lebenspartner und/oder minderjährige Kinder, die bereits mit Ihnen an der gleichen Adresse gewohnt haben, wird dies erkannt und Sie können eine Anmeldung im Familienverbund vornehmen: Wählen Sie aus, ob Ihr Ehepartner/Lebenspartner und/oder Ihre minderjährigen Kinder ebenfalls mit angemeldet werden sollen.
- Es werden Ihnen die Datensätze aus dem Melderegister zur Überprüfung.
- Danach haben Sie die Möglichkeit, Einstellungen zur Weitergabe Ihrer Meldedaten vorzunehmen (zum Beispiel für Kontaktaufnahme bei Jubiläen).
- Nun zu Ihren neuen Daten: Sie werden nach Ihrer neuen Anschrift gefragt und dem Datum, wann Sie in Ihre neue Wohnung eingezogen sind. Falls Sie zur Miete wohnen, geben Sie bitte zudem Informationen zu Ihrem Wohnungsgeber an und laden Sie Ihre Wohnungsgeberbestätigung
- Bevor Sie abschließend Ihren Antrag an die zuständige Meldebehörde verschicken, können Sie Ihre Anmeldedaten noch einmal überprüfen. Die für Sie zuständige Meldebehörde wird Ihnen angezeigt.
- Eine Zusammenfassung steht Ihnen zum Download im Online-Dienst bereit.
Phase 2: Abruf Meldebestätigung und Aktualisierung Personalausweis.
- Sobald Ihre Daten von der Meldebehörde geprüft wurden, erhalten Sie eine E-Mail Nachricht und können den Vorgang online abschließen.
- Für die Aktualisierung Ihrer Adressdaten auf dem Personalausweis leitet Sie der Online-Dienst noch einmal auf die AusweisApp und aktualisiert dort die auf dem Chip des Ausweises gespeicherten Adressdaten. Sie benötigen dafür lediglich die auf dem Ausweis aufgedruckte sogenannte CAN. Dies ist die sechsstellige Zugangsnummer auf der Vorderseite des Personalausweises, rechts neben dem Gültigkeitsdatum.
- Im Online-Dienst steht eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung mit elektronischem und visuellen Siegel (ähnlich QR-Code) für Sie bereit.
Phase 3: Adressaufkleber für Ihren Ausweis
- Wenn Sie Ihren Ausweis online aktualisiert haben, erhalten Sie automatisch ein Anschreiben der Bundesdruckerei mit einem Adressaufkleber für Ihren Ausweis an Ihre neue Wohnanschrift. Diese sind mit einem speziellen Sicherheitscode
- Mithilfe der beiliegenden Anleitung können Sie den Adressaufkleber auf Ihren Personalausweis Falls Sie in eine andere Gemeinde zugezogen sind und im Besitz eines gültigen Reisepasses sind, erhalten Sie zudem einen Wohnortaufkleber für Ihren Pass. Bei einer eID-Karte entfällt dieser Schritt.
- einen gültigen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion inklusive PIN oder einer eID-Karte für Bürger*innen der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums inklusive PIN.
- ein geeignetes Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein USB-Kartenlesegerät (weitere Information)
- die kostenlose AusweisAPP des Bundes für das Smartphone oder den PC
- ein Nutzerkonto der BundID
- die Wohnungsgeberbestätigung
Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist nur möglich, wenn Sie aus einer anderen deutschen Stadt nach Eschweiler gezogen sind und sich hier anmelden möchten, oder wenn Sie innerhalb Eschweilers umgezogen sind und sich ummelden möchten.
Eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro ist zwingend notwendig, wenn
- Sie aus dem Ausland nach Eschweiler gezogen sind.
- Sie Ihren Zweitwohnsitz anmelden, abmelden, ummelden möchten.
- Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel besitzen.
- Sie eine Auskunftssperre eingerichtet haben.
Voraussetzung für die elektronische (digitale) Wohnsitzanmeldung ist
1.) der Besitz eines gültigen Personalausweises mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion inklusive PIN
oder
2.) einer eID-Karte für Bürger*innen der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums inklusive PIN.
Der Service ist für Sie kostenlos!
Zuständige Einrichtungen
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Bürgerbüro
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- Straße: Johannes-Rau-Platz Hausnummer: 1
- PLZ: 52249 Ort: Eschweiler
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- Telefon:
02403 71-600 - Fax:
02403 71-575 - E-Mail:
buergerbuero@eschweiler.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02403 71-250
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E-Mail: jens.bauerdick@eschweiler.de
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Telefon: 02403 71-804
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E-Mail: tim.drunk@eschweiler.de
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Position: Leitung der Fachdienststelle
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Telefon: 02403 71-251
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E-Mail: peter.faymonville@eschweiler.de
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Telefon: 02403 71-621
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E-Mail: sarah.gruener@eschweiler.de
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Telefon: 02403 71-625
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E-Mail: manuela.jansen@eschweiler.de
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Telefon: 02403 71-463
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E-Mail: darinka.molik@eschweiler.de
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Telefon: 02403 71-624
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E-Mail: michael.protz@eschweiler.de
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Telefon: 02403 71-478
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E-Mail: beate.rinner@eschweiler.de
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Telefon: 02403 71-479
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E-Mail: simone.roentgen@eschweiler.de