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SV-Verfahren Brandschutz (§ 68 Abs. 2 BauO NRW)

Beschreibung

Beteiligung der Brandschutzdienststelle im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

Die Beteiligung der Brandschutzdienststelle im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren gemäß § 68 Abs. 2 BauO NRW erfolgt im Rahmen des sogenannten „SV-Verfahrens“ in der Regel durch staatlich anerkannte Sachverständige für den Brandschutz.

Vor Erteilung der Baugenehmigung sind entsprechende Prüfbescheinigungen bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese bestätigen, dass das Vorhaben den brandschutztechnischen Anforderungen entspricht.

Die Abteilung 373 – Vorbeugender Brandschutz der Feuerwehr Eschweiler kann im Verfahren beteiligt werden und stimmt sich bei Bedarf mit den Sachverständigen ab. Dabei werden insbesondere die Belange des örtlichen Brandschutzes berücksichtigt, um eine wirksame Gefahrenabwehr und eine sichere Einsatzdurchführung im Ereignisfall zu gewährleisten.

Im Rahmen der Beteiligung werden fachtechnische Stellungnahmen abgegeben, die der Vorbereitung und Bewertung der Prüfbescheinigungen dienen.

Zur Unterstützung des Verfahrens kann ein Vorprüfbericht vorab eingereicht werden. Die Übersendung ist postalisch oder digital per E-Mail als unveränderbare PDF-Datei möglich.

Eine frühzeitige Abstimmung im Planungsprozess wird empfohlen, um Verzögerungen im Genehmigungsverfahren zu vermeiden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen