Haushaltssatzung 2026
Beschreibung
Die Haushaltssatzung ist die Rechtsgrundlage der Gemeinde für ihre Haushaltswirtschaft in Form einer Ortssatzung.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2026 für den Zeitraum 2026 - 2029 wurde am 25.03.2026 eingebracht. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung erfolgte in der Stadtratssitzung am 11.06.2026.
Mit Datum vom 27.07.2026 teilte die Untere Kommunalaufsicht bei der StädteRegion Aachen mit, dass gegen die Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026 nunmehr keine Bedenken mehr geltend gemacht werden. Die öffentliche Bekanntmachung wurde im Amtsblatt Nr. 22 der Stadt Eschweiler am 29.07.2026 vollzogen. Mit dem Vollzug der öffentlichen Bekanntmachung wird die Haushaltssatzung rückwirkend zum 01.01.2026 bestandskräftig.
Unter dem Oberpunkt Downloads steht Ihnen die komplette Haushaltssatzung 2026 als Dokument zur Verfügung.
Wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Diesbezüglich werden in der Haushaltssatzung folgende Endsummen (Gesamtbeträge) festgesetzt: Im Ergebnisplan die der Erträge und Aufwendungen, im Finanzplan der Ein- und Auszahlungen (und zwar jeweils für die laufende Verwaltungstätigkeit sowie die Investitionstätigkeit und die Finanzierungstätigkeit). Darüber hinaus wird die Höhe der Verpflichtungsermächtigungen (= Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Ausgaben für Investitionen belasten) sowie der Kreditermächtigung (= höchstmöglicher Kreditaufnahmebetrag für Investitionen) festgesetzt. Hiervon zu trennen ist der gleichfalls festzusetzende Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite), die Verringerung des Eigenkapitals, getrennt nach Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage sowie ggfs. die Angabe des Jahres, in dem der Haushaltsausgleich wieder hergestellt ist. Ist kein Haushaltssicherungskonzept (HSK) zu erstellen, entfällt die letztgenannte Angabe. Weiterhin sind die Steuersätze der Realsteuern (Grund- u. Gewerbesteuer) grundsätzlich - soweit keine separate Hebesatzung erlassen wird - in der Haushaltssatzung festzusetzen.
Downloads
Zuständige Einrichtungen
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Finanzbuchhaltung
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- Straße: Johannes-Rau-Platz Hausnummer: 1
- PLZ: 52249 Ort: Eschweiler
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Geschäftsbuchführung und Anlagenbuchhaltung
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- Straße: Johannes-Rau-Platz Hausnummer: 1
- PLZ: 52249 Ort: Eschweiler
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Stadtkämmerin und Leiterin der Fachdienststelle
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Telefon: 02403 71-231
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E-Mail: bettina.merx@eschweiler.de
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Telefon: 02403 71-212
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E-Mail: fabian.esser@eschweiler.de
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Telefon: 02403 71-434
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E-Mail: paulina.scheuer@eschweiler.de
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Telefon: 02403 71-230
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E-Mail: christian.zylus@eschweiler.de
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Telefon: 02403 71-656
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E-Mail: marc.greven@eschweiler.de
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Telefon: 02403 71-497
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E-Mail: eray.oezer@eschweiler.de