Wohngeld

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Dienstleistungsinformationen

Wohngeld

An Personen mit geringerem Einkommen kann ein finanzieller Zuschuss zu den Unterkunftskosten (Wohngeld) gezahlt werden. Es besteht hierbei die Möglichkeit, das Wohngeld an Mieter (Mietzuschuss) oder an Wohnungseigentümer (Lastenzuschuss) zu zahlen.

Die Gewährung von Wohngeld ist abhängig vom Familieneinkommen (Jahreseinkommen), von der Anzahl der Haushaltsangehörigen sowie von der Höhe der zuschussfähigen Unterkunftsaufwendungen (Miete oder Belastung).

Nach Vorlage aller Unterlagen wird die Leistung ermittelt.

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit Hilfe des Online-­Wohngeld­rechners ausrechnen lassen.

Einen digitalen Wohngeld-Antrag können Sie auf der Internetseite https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WohngeldGO stellen.

Die notwendigen Formulare für die Beantragung von Wohngeld erhalten Sie bei Frau Timmermann-Pelky.

Außerdem steht Ihnen das Angebot des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen mit Formularen und Vordrucken zum Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld (Unterpunkt "Wohngeld mit Hilfe von Antragsvordrucken per Post beantragen")

Für die erstmailge Antragstellung wenden Sie sich bitte an Frau Timmermann-Pelky. Ansonsten finden Sie die Kontaktdaten Ihrer zuständigen Sachbearbeitung auf dem letzten Wohngeldbescheid.

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