Anregungen und Beschwerden

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Anregungen und Beschwerden

Jede Einwohnerin oder jeder Einwohner, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, hat das Recht, sich mit Anregungen und Beschwerden an den Stadtrat zu wenden. Solche Eingaben können von einzelnen Personen oder auch von Gemeinschaften eingereicht werden.

Der Stadtrat hat für die Erledigung dieser Angelegenheiten einen speziellen Ausschuss gebildet, den Anregungs- und Beschwerdeausschuss.

Zu beachten ist, dass der Ausschuss nur dann über Anregungen und Beschwerden entscheiden kann, wenn sie sich auf Angelegenheiten beziehen, die in den Aufgabenbereich der Stadt Eschweiler fallen. Ist das nicht der Fall, werden die Eingaben an die zuständigen Stellen weitergeleitet, die Antragsteller werden darüber unterrichtet.

Natürlich werden nicht alle Eingaben als Anregung oder Beschwerde gewertet. In den folgenden Fällen wird sich der Ausschuss nicht mit der Angelegenheit befassen:

  • es handelt sich um einen Eingriff in ein schwebendes Verwaltungsverfahren,
  • eine gerichtliche Entscheidung soll nachgeprüft werden,
  • der Inhalt der Eingabe erfüllt einen Straftatbestand,
  • es handelt sich um eine bereits einmal entschiedene Anregung oder Beschwerde, wobei nichts Neues vorgebracht wird,
  • es wird eine bloße Rechtsauskunft erbeten.

Hat der Anregungs- und Beschwerdeausschuss über die Eingabe entschieden, wird der Antragsteller darüber unterrichtet.

Grundsätzlich müssen einer Eingabe keine Unterlagen beigefügt werden. In Einzelfällen kann es jedoch sinnvoll sein, Unterlagen zur Verdeutlichung eines Anliegens mit einzureichen.

Beantragung, Verfahren

Anregungen und Beschwerden, über die der Ausschuss entscheiden soll, müssen schriftlich abgefasst werden. Als Adressat muss ausdrücklich der Rat der Stadt Eschweiler genannt werden.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson