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Ablauf von Ruhefristen
Beschreibung
Als Ruhefrist wird jene Zeitspanne bezeichnet, die zwischen der Beisetzung eines Verstorbenen und der Neubelegung der Grabstelle liegt.
Die Ruhezeit für Erdbestattungen auf städt. Friedhöfen beträgt 30 Jahre (Ausnahme Friedhof Röhe; Ruhefrist 45 Jahre) und für Urnenbestattungen 20 Jahre.
Telefonische Auskunft erhalten Sie unter den Telefonnummern 71-206 oder 71-650, weitere Informationen finden Sie auch in der Friedhofssatzung.
Zuständige Einrichtungen
- Umweltbelange und Friedhofswesen
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- Johannes-Rau-Platz 1
- 52249 Eschweiler
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02403 71-206
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E-Mail: holger.ehring@eschweiler.de
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Profil: Link
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Telefon: 02403 71-650
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E-Mail: marion.klein@eschweiler.de
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