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Erschließungsverträge

Beschreibung

Nicht immer werden Neuerschließungen durch die Stadt vorgenommen. In einzelnen Fällen kann die Stadt die Erschließung (Straße und Kanal) durch Vertrag auf einen Dritten (Investor/in, Erschließungsträger/in etc.) übertragen. Die Erschließungskosten sind in der Regel in voller Höhe von dem Dritten zu tragen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen