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Erschließungsverträge
Beschreibung
Nicht immer werden Neuerschließungen durch die Stadt vorgenommen. In einzelnen Fällen kann die Stadt die Erschließung (Straße und Kanal) durch Vertrag auf einen Dritten (Investor/in, Erschließungsträger/in etc.) übertragen. Die Erschließungskosten sind in der Regel in voller Höhe von dem Dritten zu tragen.
Zuständige Einrichtungen
- Bauverwaltung
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- Johannes-Rau-Platz 1
- 52249 Eschweiler
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Leitung der Fachdienststelle
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Telefon: 02403 71-424
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E-Mail: thomas.rehahn@eschweiler.de
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Profil: Link
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Position: stellvertretender Abteilungsleiter
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Telefon: 02403 71-222
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E-Mail: julian.bilke@eschweiler.de
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