Hilfen bei Wohnungsnotfällen

BIS: Suche und Detail

Dienstleistungsinformationen

Hilfen bei Wohnungsnotfällen

Im Rahmen der Hilfe bei Wohnungsnotfällen stehen die Mitarbeiter für alle Fragen und Probleme bei drohendem Wohnungsverlust zur Verfügung. Dies kann der Fall sein bei Kündigung der aktuellen Wohnung durch den Vermieter, bei Eingang einer Räumungsklage oder bei der Terminierung der Räumung durch einen Gerichtsvollzieher.

Die Hilfestellung umfaßt zunächst die Beratung und Hilfestellung bei Versuchen, den Wohnungsverlust nach Möglichkeit zu verhindern. Falls erforderlich erhalten Hilfesuchende aber auch Unterstützung bei ihren Bemühungen, eine neue Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt zu finden.
  • Mietvertrag
  • Unterlagen über das Einkommen aller im Haushalt lebender Personen
  • möglichst kompletter bisheriger Schriftverkehr mit dem Vermieter, Rechtsanwälten, Behörden usw.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson