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Verdienstausfall von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr
Beschreibung
Nehmen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während ihrer Arbeitszeit an Einsätzen oder Ausbildungsveranstaltungen der Freiwilligen Feuerwehr teil, so sind sie für die Dauer der Teilnahme unter Weitergewährung des Arbeitsentgelts, das sie ohne die Teilnahme erhalten hätten, von der Arbeitsleistung freigestellt (§21 BHKG).
Beantragung, Verfahren
Die Arbeitgeber erhalten grunsätzlich einen Antrag auf Erstattung des Arbeitsentgelts durch die Stadt Eschweiler durch Ihren Arbeitnehmer.
benötigte Unterlagen
Der Antrag für Arbeitgeber sowie weitergehende Informationen stehen Ihnen hier als pdf-Datei zum Download bereit. Zum Anzeigen und Ausdrucken muss das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader auf Ihrem Rechner installiert sein.
Nach Ausfüllen des Antrags durch den Arbeitgeber ist dieser der unten angegebenen Dienststelle zuzuleiten.
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
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- Florianweg 1
- 52249 Eschweiler
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02403 9517-125
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E-Mail: janine.engel@eschweiler.de
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