Brandschutzdienststelle

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Dienstleistungsinformationen

Brandschutzdienststelle

Die Stadt Eschweiler ist Brandschutzdienststelle nach § 5 des Feuerschutz- und Hilfeleistungs-gesetzes NRW (FSHG).

Die Aufgaben der Brandschutzdienststelle sind in § 5 FSHG geregelt. Die Brandschutzdienststellen nehmen die Belange des Brandschutzes im Baugenehmigungsverfahren wahr, indem sie einen Bauantrag nach folgenden Kriterien prüfen:

  • Lage und Anordnung der Rettungswege,
  • Aufteilung des Bauobjektes in Brandabschnitte,
  • Feuerwehrzufahrten,
  • Vorhandene Löschwasserversorgung,
  • Konstruktive Ausführung des Bauobjektes,
  • Art, Anzahl und Ausführung von Brandschutz- und Sicherheitseinrichtungen in Gebäuden.

Bauinteressenten haben die Möglichkeit, sich durch die Brandschutzdienststelle schon in der Planungsphase beraten zu lassen. Häufig können schon hier viele Hinweise für eine endgültige Planung gegeben werden. Die unmittelbare Abstimmung mit Sachverständigen, Architekten, Ingenieuren und Behörden kann in begründeten Einzelfällen auch zu den Leistungen der Brandschutzdienststelle gehören. Diese Beratungen sind allerdings kostenpflichtig.

Darüber hinaus ist die Brandschutzdienststelle für folgende Aufgaben zuständig:

  • Durchführung von Brandschauen in Gebäuden und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind (Je nach Gefährdungsgrad ist eine Brandschau in Zeitabständen von längstens 5 Jahren durchzuführen),
  • Überprüfung von baulichen Anlagen nach den Sonderbauschriften.
  • brandschutztechnische Beurteilungen von Bebauungsplänen, Löschwasserversorgung und Straßenbaumaßnahmen,
  • Aufschaltung von Brandmeldeanlagen auf die Einsatzzentrale der Feuerwache.

Beantragung, Verfahren

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benötigte Unterlagen

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Zuständige Einrichtung