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Brandschutzdienststelle

Beschreibung

Die Stadt Eschweiler ist Brandschutzdienststelle nach § 25 des Brandschutz-, Hilfeleistungs- Katastrophenschutzgesetzes NRW (BHKG).

Die Brandschutzdienststelle nimmt die Belange des Brandschutzes im Baugenehmigungsverfahren sowie nach Maßgaben baurechtlicher Vorschriften wahr, indem sie sich inhaltlich dazu äußert, ob die Anforderungen erfüllt sind an:

  • die Zugänglichkeit der Grundstücke und der baulichen Anlagen für die Feuerwehr sowie an Zufahrten, Durchfahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen,
  • die Löschwasserversorgung und Einrichtungen zur Löschwasserversorgung,
  • Lage und Anordnung der zum Anleitern bestimmter Stellen,
  • Lage und Anordnung von Löschwasserrückhaltungen,
  • Anlagen, Einrichtungen und Geräte für die Brandbekämpfung (z.b. Feuerlöschgeräte, Wandhydranten, Feuerlöschanlagen, Schlauchanschlussleitungen),
  • Anlagen und Einrichtungen für die Brandmeldung und für die Alarmierung im Brandfall (z.B. Brandmeldeanlage, Alarmeinrichtungen),
  • betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung sowie zur Rettung von Personen und Tieren.

Bauinteressenten haben die Möglichkeit, sich durch die Brandschutzdienststelle schon in der Planungsphase beraten zu lassen. Häufig können schon hier viele Hinweise für eine endgültige Planung gegeben werden. Die unmittelbare Abstimmung mit Sachverständigen, Architekten, Ingenieuren und Behörden kann in begründeten Einzelfällen auch zu den Leistungen der Brandschutzdienststelle gehören. Diese Beratungen sind allerdings kostenpflichtig.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen