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Vollstreckung von Geldforderungen

Beschreibung

...das letzte Mittel ist die Vollstreckung von Forderungen! Bleibt auch die Mahnung für öffentlich-rechtliche Forderungen erfolglos, so ist eine zwangsweise Beitreibung durch den Vollziehungsbeamten unvermeidbar. Die Vollstreckung ist das letzte Mittel der Beitreibung und wird im Wege des Verwaltungszwangs nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Die Vollstreckung ist für den Zahlungspflichtigen mit weiteren Kosten verbunden.Möglichkeiten der zwangsweisen Beitreibung sind u.a.:...das letzte Mittel ist die Vollstreckung von Forderungen!

Bleibt auch die Mahnung für öffentlich-rechtliche Forderungen erfolglos, so ist eine zwangsweise Beitreibung durch den Vollziehungsbeamten unvermeidbar. Die Vollstreckung ist das letzte Mittel der Beitreibung und wird im Wege des Verwaltungszwangs nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Die Vollstreckung ist für den Zahlungspflichtigen mit weiteren Kosten verbunden.

Möglichkeiten der zwangsweisen Beitreibung sind u.a.

  • Pfändung durch den Vollziehungsbeamten

  • Lohnpfändung

  • Kontenpfändung

  • Anbringung eines Ventilwächters

Hinweis:
Wenn Sie Forderungen nicht rechtzeitig begleichen können, besteht für Sie die Möglichkeit, sich mit dem zuständigen Fachamt in Verbindung zu setzen und eine Ratenzahlung zu beantragen.

Durch rechtzeitige Kontaktaufnahme Ihrerseits bleiben Ihnen Unannehmlichkeiten und eine Menge Kosten erspart!


...und hier Ihre Ansprechpartner/-innen bei Vollstreckungsangelegenheiten:

  • Bettina Flatten
  • Michael Hiller
  • Claudia Klauck
  • Stefanie Scheufens
  • Anke von Wirth


...sowie die Vollziehungsmitarbeiter im Außendienst:

  • Ulf Hansen

  • Stefan Schmitz

  • Norbert Wildt

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen