Denkmalplaketten

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Dienstleistungsinformationen

Denkmalplaketten

Die Untere Denkmalbehörde verleiht dem Eigentümer oder der Eigentümerin eines Denkmals, falls gewünscht, im Namen der Landesregierung eine Denkmalplakette. Die Denkmalplakette sollte öffentlich sichtbar am Denkmal angebracht werden.

 

 

Die Denkmalplakette kann vom Eigentümer oder von der Eigentümerin eines Denkmals bei der Unteren Denkmalbehörde beantragt werden.

Die Antragstellung kann formlos erfolgen.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson