Denkmalförderung

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Dienstleistungsinformationen

Denkmalförderung

Zurzeit bestehen folgende Möglichkeiten der Denkmalförderung:

1.    Denkmalförderung des Landes Nordrhein-Westfalen

2.    Denkmalförderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz

3.    Förderung der NRW-Stiftung

1. Denkmalförderung des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Denkmalförderung des Landes Nordrhein-Westfalen ist weitestgehend von einer Zuschußförderung auf eine Kreditförderung umgestellt worden. Informationen über die neue Denkmalförderung erhalten Sie beim Service-Center der NRW-Bank, Telefon 021191741-4800. Weitere Informationen, Formulare, Merkblätter usw. können unter www.nrwbank.de/baudenkmäler abgerufen werden.

Darüber hinaus bewilligt die Bezirksregierung Köln direkte Landeszuschüsse für bedeutende Denkmäler wie den Aachener und den Kölner Dom, aber auch - auf entsprechenden Antrag - für erforderliche denkmalpflegerische Maßnahmen an sonstigen privaten oder kirchlichen Denkmälern,

- die gegenüber normaler Bauunterhaltung einen unverhältnismäßigen finanziellen Aufwand mit sich bringen,

- die nicht durch eine wirtschaftliche Nutzung finanziert werden können, wie etwa Brunnen, Windmühlen, Wegekreuzen etc.,

- die nicht steuerlich geltend gemacht werden können.

Das Antragsformular für die Denkmalförderung finden Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln (www.bezreg-koeln.nrw.de) unter dem Stichwort "Denkmalförderung".

2. Denkmalförderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz

Informationen über die Denkmalförderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz erhalten Sie unter www.denkmalschutz.de.

3. Förderung der NRW-Stiftung

Informationen über die Denkmalförderung der NRW-Stiftung erhalten Sie unter www.nrw-stiftung.de.

 

Weitergehende Informationen zur Denkmalförderung finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, kommunales, Bauen und Gleichstellung NRW: https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/denkmalschutz/denkmalfoerderung

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson