Denkmalbehörde, Verwaltungsverfahren

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Dienstleistungsinformationen

Denkmalbehörde, Verwaltungsverfahren

Von der Denkmalbehörde der Stadt Eschweiler werden sämtliche Verwaltungsverfahren im Bereich von Denkmalschutz und Denkmalpflege bearbeitet. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Eintragungen in die Denkmalliste der Stadt Eschweiler gemäß § 23 Denkmalschutzgesetz,
  • Erlaubnisverfahren nach §§ 9 (Baudenkmäler), 13 (Gartendenkmäler) und 15 (Bodendenkmäler) Abs. 2 Denkmalschutzgesetz,
  • Steuerbescheinigungen gemäß § 36 Denkmalschutzgesetz,
  • Verleihung von Denkmalplaketten.

Bei Projekten in, auf oder in der Umgebung eines Denkmals ist es grundsätzlich sinnvoll Kontakt mit der Denkmalbehörde aufzunehmen.

Zu den Aufgaben der Denkmalpflege gehört auch die Beratung der Bürger:Innen bei der Errichtung von Solaranlagen auf Denkmälern.

Nach Eingang einer Anfrage bzw. eines Antrags wird zunächst zusammen mit den anfragenden Bürger:Innen bzw. den Antragsteller:Innen möglichst vor Ort die Nachhaltigkeit der geplanten Anlage diskutiert sowie die Denkmalverträglichkeit beurteilt. Dazu gehört es auch auf die aktuell auf dem Markt vorhandenen verschiedenen Möglichkeiten hinzuweisen.
So wird gemeinsam nach einer Lösung gesucht, eine Installation regenerativer Energiequellen möglichst in Einklang mit dem Denkmalschutz zu bringen, und zwar so, dass das historisch-kulturelle Erbe bzw. das historisch wertvolle Gut nicht beschädigt wird.

Zusätzlich können sich Bürger:Innen auch im InnovationCity-Quartiersbüro in Eschweiler unverbindlich, individuell und kostenfrei zu Fragen rund um die energetische Gebäudemodernisierung, Fördermöglichkeiten und Kosteneinsparungen beraten lassen.

Angaben zu den benötigten Unterlagen für die o.a. Verwaltungsverfahren finden Sie auf den entsprechenden Internetseiten der Stadt Eschweiler.

Angaben zur Antragstellung und Antragsformulare für die o.a. Verwaltungsverfahren finden Sie auf den entsprechenden Internetseiten der Stadt Eschweiler. Falls Sie darüber hinaus Fragen zu den Verwaltungsverfahren im Bereich von Denkmalschutz und Denkmalpflege haben, können Sie sich gerne an die Mitarbeiter:Innen der Denkmalbehörde wenden.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson