Melderegisterauskunft einfach

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Dienstleistungsinformationen

Melderegisterauskunft einfach

Terminvereinbarung Bürgerbüro https://termin.eschweiler.de/

Gegen Entrichtung einer Gebühr kann aus dem Melderegister über einzelne bestimmte Einwohner Auskunft erteilt werden. Das gilt auch für eine Vielzahl namentlich bezeichneter Einwohner. Auskünfte können grundsätzlich nur über Vor- und Familiennamen, den Doktorgrad und aktuelle Anschriften erteilt werden.

Weitergehende Auskünfte siehe unter „Melderegisterauskünfte erweitert"

Beantragung, Verfahren

Ein Antrag auf eine Meldegisterauskunft steht Ihnen als pdf-Datei zum Download zur Verfügung. Zum Öffnen und Ausdrucken dieses Formulars benötigen Sie das kostenlose Programm Adobe Reader.

Die Gebühr für eine Melderegisterauskunft beträgt 11,00 € je Person. Müssen örtliche Ermittlungen durchgeführt werden, beträgt die Gebühr 40,00 € - 100,00 €.

benötigte Unterlagen

Möglichst genaue Angaben über die Person, wie Familienname, Vorname, Geburtsdatum oder Alter, aktuelle oder frühere Anschrift in Eschweiler, Name des Ehegatten, bei Kindern Angabe der Eltern, evtl. frühere Namen, damit die Person identifiziert werden kann sowie zur Vermeidung von Personenverwechslungen.

Wichtig: Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden,sind diese anzugeben. Darüber hinaus ist die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft nur zulässig wenn die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden. Die notwendige Erklärung erhalten Sie hier
 

Diese Erklärung ist dem jeweiligen Auskunftsersuchen beizufügen.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson