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Untersuchungsberechtigungsschein
Beschreibung
Terminvereinbarung Bürgerbüro https://termin.eschweiler.de/
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung eines Jugendlichen (unter 18 Jahren) dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung kann der Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein erhalten. Beim Wechsel des Arbeitgebers ist eine erneute Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines möglich.
Vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres ist eine erste Nachuntersuchung erforderlich. Dazu kann ein Nachuntersuchungsberechtigungsschein ausgestellt werden.
Zuständig ist die Meldebehörde am Ort der Hauptwohnung.
Vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres ist eine erste Nachuntersuchung erforderlich. Dazu kann ein Nachuntersuchungsberechtigungsschein ausgestellt werden.
Zuständig ist die Meldebehörde am Ort der Hauptwohnung.
Beantragung, Verfahren
Persönliche Vorsprache
benötigte Unterlagen
Personalausweis, Reisepass, Nationalpass, Kinderausweis
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro
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- Johannes-Rau-Platz 1
- 52249 Eschweiler
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- Telefon:
02403 71-600 - Fax:
02403 71-575 - E-Mail:
buergerbuero@eschweiler.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02403 71-250
-
E-Mail: jens.bauerdick@eschweiler.de
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Profil: Link
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Telefon: 02403 71-621
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E-Mail: sarah.gruener@eschweiler.de
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Profil: Link
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Telefon: 02403 71-479
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E-Mail: simone.roentgen@eschweiler.de
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Profil: Link
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Telefon: 02403 71-625
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E-Mail: manuela.jansen@eschweiler.de
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Profil: Link
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Position: Leitung der Fachdienststelle
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Telefon: 02403 71-251
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E-Mail: peter.faymonville@eschweiler.de
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Profil: Link
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Telefon: 02403 71-624
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E-Mail: michael.protz@eschweiler.de
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Profil: Link
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Telefon: 02403 71-478
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E-Mail: beate.rinner@eschweiler.de
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